Gemeinde Eiselfing

Landkreis Rosenheim

Ausweise und Pässe

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Ausweis E-Pass Kinderreisepässe

Personalausweis:

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen.

Der Personalausweis kann auf freiwilliger Basis für alle Kinder ab der Geburt ausgestellt werden.

Der Pass ist bei der Gemeindeverwaltung - Passamt zu beantragen.

Die Person, für die der Personalausweis ausgestellt werden soll, muss diesen persönlich im Passamt beantragen. Es ist nicht statthaft, das Antragsformular zu Hause zu unterschreiben und es durch eine beauftragte Person abgeben zu lassen oder der Gemeindeverwaltung zuzusenden. Ausnahmsweise kann auf die Anwesenheit von Kindern verzichtet werden, wenn diese noch nicht in der Lage sind, ihren vollständigen Namen zu schreiben.

Bei der Antragstellung sind mitzubringen

- 1 aktuelles Lichtbild mit hellem Hintergrund (auch für Kinder)
   (für den Personalausweis muss es nicht den
   Biometrie-Anforderungen genügen)

- Wenn vorhanden alter Personalausweis oder Kinderausweis

- Bei erstmaliger Ausstellung kann die Vorlage einer Geburtsurkunde
   erforderlich sein, wenn die standesamtlichen Angaben
   noch nicht im Einwohnerregister erfasst sind.

Bei Kindern oder Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zur Beantragung grundsätzlich die Unterschrift beider Eltern erforderlich. Wenn einem Elterteil das alleinige Sorgerecht übertragen wurde, genügt dessen Unterschrift, wenn der Sorgerechtsnachweis vorgelegt wird.

Wird von Jugendlichen kurz vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Personalausweis beantragt, kann auf die Unterschrift der Eltern verzichtet werden. Der Personalausweis wird dann allerdings erst nach Vollendung des 16.Lebensjahres ausgehändigt.

Personalausweise für Personen, die bei der Ausstellung des Personalausweises das 24. Lebensjahr noch nicht vollenden haben, gelten 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Im Personalausweis können Ordens- oder Künstlername ab dem 01.11.2010 wieder eingetragen werden.

Die Anfertigung des Personalausweises erfolgt über die Bundesdruckerei und dauert durchschnittlich drei Wochen, kurz vor den Hauptreisezeiten kann sich dies auf bis zu sechs Wochen verlängern.
Die Gemeindeverwaltung verständigt den Antragsteller/die Antragstellerin, wenn der Personalausweis zur Abholung bereit liegt. Der Personalausweis kann nur dann von einer dritten Person abgeholt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht (ist auf dem Benachrichtigungsschreiben vorgedruckt) erteilt wird. Bei der Abholung ist der alte Personalausweis abzugeben!

Ist aus dringenden Gründen (z. B. wegen baldigem Reiseantritt) vorher ein Personalausweis erforderlich, besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Personalausweis einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser wird von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und gilt lediglich drei Monate.

Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises ist kostenfrei, jeder weitere Personalausweis kostet 8,-- Euro (auch der vorläufige Personalausweis).

Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich, bei Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Personalausweis zu beantragen und auszustellen.

Personalausweis abhanden gekommen - was dann?

Ist der Personalausweis nicht mehr im Besitz der betreffenden Person (z. B. weil er verloren oder gestohlen wurde) muss eine Verlustanzeige erstellt werden. Dies kann sowohl beim Passamt oder bei der Polizei erfolgen (bei Diebstahl wäre die Anzeige bei der Polizei ratsam). Ein Vordruck ist im Passamt erhältlich. Anschließend kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Reisepass (E-Pass)

Seit dem 1. November 2007 werden als Passdokumente grundsätzlich nur noch der elektronische Reisepass (E-Pass) oder Kinderreisepässe ausgestellt.

Auch der E-Pass ist bei der Gemeindebehörde - Passamt zu beantragen. Wegen der sich teilweise rasch ändernden Bestimmungen der einzelnen Länder kann die Gemeindeverwaltung keine Auskünfte darüber geben, welche Dokumente für die Einreise in ein bestimmtes Land notwendig sind. Es liegt in der Verantwortung der Reisenden, sich hierüber (z. B. bei Reisebüros oder Konsulaten) zu erkundigen.

Auch für E-Pässe gilt, dass jede Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, im Passamt vorstellig werden muss, schon allein aus dem Grund, damit die bei E-Pässen vorgeschriebenen Fingerabdrücke erfasst werden können. Lediglich bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Für die Antragstellung sind mitzubringen:

1 aktuelles Lichtbild, das den Anforderungen für biometrische Reisepässe genügt (bitte beim Fotografen angeben) Personalausweis oder Kinderausweis Wenn vorhanden, alter Reisepass Bei erstmaliger Ausstellung kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich sein, wenn die standesamtlichen Angaben noch nicht im Einwohnerregister erfasst sind. Auch in Reisepässen können Ordens- und Künstlernamen ab dem 01.11.2010 wieder eingetragen werden.

Die Anfertigung der E-Pässe erfolgt über die Bundesdruckerei und dauert durchschnittlich drei Wochen, kurz vor den Hauptreisezeiten kann sich dies auf bis zu sechs Wochen verlängern.
Die Gemeindeverwaltung verständigt den Antragsteller/die Antragstellerin, wenn der E-Pass s zur Abholung bereit liegt. Der E-Pass kann nur dann von einer dritten Person abgeholt werden, wenn eine entsprechende Vollmacht (ist auf dem Benachrichtigungsschreiben vorgedruckt) erteilt wird. Alte Reisepässe sind bei der Abholung abzugeben! In dringenden Fällen kann entweder ein Express-Reisepass bestellt werden, der innerhalb von 72 Stunden ausgeliefert wird (falls kein Wochenede dazwischen liegt), oder ein vorläufiger Reisepass, der von der Gemeindeverwaltung ausgestellt wird, beantragt werden. Im Gegensatz zum Personalausweis muss zusätzlich zum vorläufigen Reisepass kein E-Pass beantragt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen vorläufige Reisepässe als Einreisedokument akzeptiert werden, hat der Reisende in eigener Verantwortung in Erfahrung zu bringen.

Für Vielreisende kann ein E-Pass mit 48 Seiten beantragt werden, der mehr Visa-Einträge erlaubt.

E-Pässe für Personen, die bei der Ausstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Ein vorläufiger Reisepass kann nur für die Dauer des Zwecks, höchstens für 1 Jahr ausgestellt werden. Auch E-Pässe können nicht verlängert werden.

Kinderreisepässe

Es ist künftig nicht mehr möglich, die Kinder im Reisepass der Eltern einzutragen. Dies gilt auch für vorläufige Reisepässe und für Reisepässe, die bereits ausgestellt wurden. Die Eintragung von Kindern in Reisepässe der Eltern, die bereits vor dem 01. November 2007 erfolgt sind, behält ihre Gültigkeit. Ob dies im Einreiseland akzeptiert wird, haben die Reisenden in eigener Verantwortung in Erfahrung zu bringen.

Ist für die Reise ins Ausland ein Reisepass erforderlich, muss daher für jedes Kind ein E-Pass oder Kinderreisepass ausgestellt werden. Kinderreisepässe werden vom Passamt ausgestellt. Diese sind sechs Jahre gültig, jedoch maximal, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Ist das Kind also 12 Jahre oder älter, muss ein E-Pass wie bei einem Erwachsenen ausgestellt werden.

Für die Antragstellung und die notwendigen Dokumente gilt das Gleiche wie beim E-Pass, lediglich werden beim Kindereispass keine Fingerabdrücke genommen.

Kinderreisepässe können verlängert werden. Sie müssen mit neuem Foto verlängert werden, wenn das Kind aufgrund des letzten Fotos nicht mehr erkennbar ist

Im Folgenden wird eine Übersicht über die Kosten der Pässe und Ausweise gegeben.

Produkt unter 24 über 24
E-pass 37,5 Euro 59,-- Euro
E-Pass express 69,50 Euro 91,-- Euro
E-pass 48 Seiten 59,50 Euro 81,-- Euro
E-Pass 48 Seiten express 91,50 Euro 113,-- Euro
vorläufiger Reisepass 26,-- Euro 26,-- Euro
Produkt Ausstellung Verlängerung
Kinderreisepass 13,-- Euro 6,-- Euro