Gemeinde EiselfingLandkreis Rosenheim |
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Bauantrag |
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Die Unterlagen sind in der Regel in dreifacher Ausfertigung einzureichen, der Lageplan genügt in einfacher Ausfertigung. Bei so genannten Bauvoranfragen sind die Unterlagen erforderlich, soweit sie zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind, mindestens sind erforderlich aber das Antragsformular, der Lageplan sowie eine Bauzeichnung, welche die Lage des zu errichtenden Vorhabens zeigt. Beteiligung des Zweckverbandes Die Gemeinde Eiselfing muss nach der Behandlung eines Bauantrages im Gemeinderat eine Stellungnahme abgeben, die auch Aussagen über die Wasserversorgung trifft. Da die Gemeinde Eiselfing die Wasserversorgung dem Zweckverband zur Wasserversorgung Schonstetter Gruppe übertragen hat, muss dieser bei jedem Bauantrag beteiligt werden, auch wenn es sich um ein Vorhaben handelt, dass für sich keine Wasserversorgung benötigt. Hierfür wird ein Antragsformblatt von der Gemeinde ausgehändigt, wenn ein Bauantrag bei ihr eingereicht wird. Nachbarunterschrift Häufig wird auch die Frage gestellt, ob die Unterschrift von Nachbarn notwendig ist. Grundsätzlich ist die Nachbarbeteiligung erforderlich, auch bei Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Wird die Unterschrift der Nachbarn nicht erteilt oder nicht eingeholt, hat dies auf die Genehmigungsfähigkeit keine Auswirkungen. Allerdings muss die Baugenehmigungsbehörde in diesem Fall den Nachbar, denen Unterschrift nicht vorliegt, eine Ausfertigung der Baugenehmigung zustellen. Die verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, die Nachbarn haben in diesem Fall auch die Möglichkeit, Widerspruch bzw. Klage gegen das Vorhaben einzulegen. Haben sie die Unterschrift geleistet, zeigen sie sich mit dem Bauvorhaben einverstanden und verzichten damit auf die Möglichkeit, gegen die Baugenehmigung Klage zu erheben. Verfahren, Termin für die Einreichung Der Bauantrag ist bei der Gemeinde einzureichen. Es erfolgt eine Behandlung im Gemeinderat, der darüber entscheidet, ob das Einvernehmen der Gemeinde erteilt wird. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel am ersten Dienstag jeden Monats statt. Nach den Regeln der Geschäftsordnung für den Gemeinderat muss die Einladung mit Tagesordnung für die jeweilige Sitzung am Montag der vorhergehenden Woche zur Post aufgegeben werden. Bauanträge, die in der jeweiligen Sitzung behandelt werden sollen, müssen daher am Freitag vorher bei der Gemeinde Eiselfing eingereicht werden. Die jeweiligen Sitzungstermine sowie die Frist zur Einreichung finden Sie hier. Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind nicht an die Sitzungstermine gebunden. Nach Behandlung durch den Gemeinderat wird der Bauantrag an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet, sofern alle Unterlagen vollständig sind und die Zustimmung des Wasserzweckverbandes vorliegt. Die Dauer der Bearbeitungszeit durch das Landratsamt hängt vom Inhalt des Baugesuchs und der zeitlichen Belastung der dortigen Mitarbeiter ab. Hierüber sind uns keine Aussagen möglich. |
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