Bekanntmachung: Vollzug des BaySchFG und des KommZG; Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing
Das Landratsamt Rosenheim hat als zuständige Aufsichtsbehörde die Genehmigung nach Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 KommZG für die Auflösung des Grundschulverbands Eiselfing erteilt. Die Auflösung und die Genehmigung wurden im digitalen Amtsblatt des Landkreises Rosenheim vom 29. November 2024 öffentlich bekanntgemacht und am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.
Das Genehmigungsschreiben des Landratsamts Rosenheim liegt bei der Gemeinde Eiselfing ab dem 5. Dezember 2024 einen Monat lang öffentlich zur Einsichtnahme aus (Rathaus, Am Pfarrstadl 1, 83549 Eiselfing).