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Informationen zu den neuen Grundsteuer-Hebesätzen in der Gemeinde Eiselfing

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Foto: Gemeinde Eiselfing

Das Thema Grundsteuerreform ist seit Monaten ein fester Bestandteil der medialen Berichterstattung. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft. Der Freistaat Bayern machte daraufhin von der „Öffnungsklausel“ Gebrauch und führte eine vom neuen Bundesmodell abweichende landesgesetzliche Regelung ein. In diesem Zusammenhang wurden zuletzt viele exemplarische Berechnungen veröffentlicht und gerne auch Extrembeispiele herangezogen. Auch Vergleiche zwischen Kommunen fanden sich in den Medien, die jedoch nicht stichhaltig sind, da es etwa zwischen ländlich geprägten Gemeinden und größeren Städten nach der Reform teilweise große Unterschiede bei den Anteilen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) gibt.

Welche konkreten Auswirkungen die Reform auf jede/n einzelne/n Grund- und Gebäudeeigentümer*in vor Ort tatsächlich hat, wurde jetzt im Januar 2025 klar, als die Kommunen ihre Bescheide an die Bürger*innen verschickt haben.

In der Gemeinde Eiselfing wurde dabei nach dem Eingang der vom Finanzamt erhobenen und übermittelten Daten bewusst darauf geachtet, bei der erforderlichen Anpassung der bisherigen Hebesätze eine Lösung aus einer vertretbaren Belastung der Steuerzahler*innen bei einer gleichzeitig moderaten Erhöhung des Grundsteueraufkommens zu erreichen.

Der Gemeinderat folgte mehrheitlich folgendem Vorschlag der Kämmerei: Mit der Haushaltssatzung 2024 wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer von bislang 340 Punkten auf 370 Punkte um 8,8 Prozent angehoben. Zwischenzeitlich wurden zudem auch die Gebühren der Gemeinde erhöht. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollten nun, wie im Gemeinderat so vorberaten, auch die Grundsteuern um rund 8,8 Prozent erhöht werden. Da bereits ein Hebesatzaufschlag berücksichtigt wurde, wurden die errechneten Erhöhungen auf die nächste volle Zehnerstelle abgerundet.

 

Die neuen Hebesätze per Satzung seit 1. Januar 2025 gültig:

Grundsteuer A: 350 Punkte (bislang 320 Punkte)

Grundsteuer B: 210 Punkte (bislang 320 Punkte)

 

Neben der bereits erfolgten Erhöhung der Gewerbesteuer und der Gebühren ist nun auch die oben erläuterte moderate Grundsteuererhöhung zwingend erforderlich, um die Ausgaben für die stetig zunehmenden Pflichtaufgaben der Gemeinde Eiselfing mittel- und langfristig im Haushaltsplan darstellen zu können.

 

Hinweis des Finanzamts Rosenheim (mit der Außenstelle Wasserburg am Inn):

Bei (vermuteten) Fehlern im Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge (z.B. Wohnfläche, Nutzfläche, Grundstücksgröße) wenden Sie sich gerne schriftlich, per E-Mail oder Elster unter Angabe des Aktenzeichens, des Fehlers und Ihrer Telefonnummer an das Finanzamt Rosenheim. Von telefonischen Rückfragen bittet das Finanzamt abzusehen. Diese erhöhen die Bearbeitungsdauer. Mit längerer Wartezeit muss dennoch gerechnet werden.

 

Die Gemeinde Eiselfing wurde vom Finanzamt Rosenheim zudem darüber informiert, dass wohl nicht alle Eigentümerwechselim neuen Recht (Zeitraum 2022 bis 2024) rechtzeitig bis zum Jahresende 2024 bearbeitet werden konnten. Wir bitten die neuen Eigentümer*innen deshalb um etwas Geduld und von Rückfragen abzusehen.

     

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