Abfallgebühren
gemäß der Abfallgebührensatzung des Landkreises Rosenheim
vom 29.06.2012
Tonnengröße | Gebühr pro Monat ohne Eigen- kompostierung |
Gebühr pro Monat mit Eigen- kompostierung |
40 l | 6 € | 5,40 € |
80 l | 9,70 € | 8,60 € |
120 l | 14,50 € | 12,90 € |
240 l | 29 € | 25,80 € |
Weitere Informationen, z. B. über die Gebühren für Großmülltonnen und Gebührenermäßigungen (einschließlich Antragsfornulare hierzu) erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Rosenheim unter der Menüpunktfolge Landratsamt >> Umwelt, Natur, Land- und Abfallwirtschaft >> Abfall und Entsorgung >> Abfallwirtschaft >> Satzungen.
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Abwassergebühren
Satungsgebiet | Gebühr pro cbm Schmutz- und Regenwasser |
Gebühr pro Monat nur Schmutzwasser |
Eiselfing Bachmehring Bergham Kerschdorf Thalham |
2,46 € | 2,20 € |
Alteiselfing | 1,44 € | 1,37 € |
Hebertsham Fuchsthal |
– € | 0,96 € |
Die Links in der Tabelle führen direkt zu den Beitrags- und Gebührensatzungen der jeweiligen Satzungsgebiete.
Gebühr für den Wasserbezug
gemäß der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Zweckverbandes zur Wasserrversorgung der Schonstetter Gruppe
Gebühr pro cbm |
0,90 € |
Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzssteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Die Grundgebühren für die Wasserzähler entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung.