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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Rentenberatung nach Terminvereinbarung
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 03.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Gemeinde Eiselfing
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