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Fundsachen

Die Abgabe, Abholung und Meldung von Fundsachen ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eiselfing möglich. Sie erreichen uns persönlich zu den regulären Öffnungszeiten, per E-Mail sowie telefonisch unter 08071/9097-0.

Gegenstand Funddatum Fundort
Sofortbildkamera 05.03.2025 Blumenoase Eiselfing
Lesebrille 08/09.03.2025 Oberdorfstr., Alteiselfing
Cap 26.05.2025 Josef-Huber-Str., Eiselfing
Brille mit Etui 04.06.2025 Das Wasserburg Hotel, Am Burgfrieden
Schlüssel, vermutlich für Fahrrad 16.07.2025 Feldweg bei Gammersham
Überzug, vermutlich für Kopfstütze oder ähnliches 18.09.2025 auf Straße Ortsausgang Alteiselfing Richtung Kreisverkehr

Hat sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde Eiselfing kein/e Eigentümer/-in gemeldet, erwirbt der/die Finder/-in grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Der/die Finder/-in wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Er/sie muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des/der früheren Eigentümers/-in rechnen. Verzichtet der/die Finder/-in auf die Sache, so geht das Eigentum auf die Gemeinde Eiselfing über (§ 976 Abs. 2 BGB).

Für gefundene Tiere und gefundene Handys gelten abweichende Regelungen, die im Bedarfsfall im Fundbüro erfragt werden können.