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Fundsachen

Die Abgabe, Abholung und Meldung von Fundsachen ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eiselfing möglich. Sie erreichen uns persönlich zu den regulären Öffnungszeiten, per E-Mail sowie telefonisch unter 08071/9097-0.

Gegenstand Funddatum Fundort
Schlüsselbund 15.10.2025 Gehsteig vor der Metzgerei Gassner, Eiselfing
Autoschlüssel 18.10.2025 Dirneckers Hofcafe
Beißring 31.10.2025 Gemeinde Eiselfing
Handy 08.12.2025 zwischen Friedhof Wasserburg in Richtung Spielberg/Eiselfing
Schlüssel 19.12.2025 Hafenham, Parkplatz Kartbahn
Brille 02.01.2026 Feldweg zw. Bachmehring und Berg
Autoschlüssel 31.12.2025 Im Weiherfeld
Fahrrad 27.01.2026 Bushaltestelle, Rosenheimer Str.

Hat sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde Eiselfing kein/e Eigentümer/-in gemeldet, erwirbt der/die Finder/-in grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Der/die Finder/-in wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Er/sie muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des/der früheren Eigentümers/-in rechnen. Verzichtet der/die Finder/-in auf die Sache, so geht das Eigentum auf die Gemeinde Eiselfing über (§ 976 Abs. 2 BGB).

Für gefundene Tiere und gefundene Handys gelten abweichende Regelungen, die im Bedarfsfall im Fundbüro erfragt werden können.