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Fundsachen

Die Abgabe, Abholung und Meldung von Fundsachen ist im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eiselfing möglich. Sie erreichen uns persönlich zu den regulären Öffnungszeiten, per E-Mail sowie telefonisch unter 08071/9097-0.

Aktuelle Fundsachen

Gegenstand     Funddatum Fundort
Jacke     13.12.2022 Autohaus Gartner
Wellensittich     16.01.2023 Hafenham
Schlüssel mit Anhänger     28.02.2023 Weg zw. Kindergarten, Turnhalle und Schule
Schlüssel     06.03.2023 Eingang Schule, Pfarrer-Möderl-Weg
Brille     30.05.2023 Gemeinde Eiselfing
         
         

Hat sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der Gemeinde Eiselfing kein/e Eigentümer/-in gemeldet, erwirbt der/die Finder/-in grundsätzlich das Eigentum an der Sache. Der/die Finder/-in wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Er/sie muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des/der früheren Eigentümers/-in rechnen. Verzichtet der/die Finder/-in auf die Sache, so geht das Eigentum auf die Gemeinde Eiselfing über (§ 976 Abs. 2 BGB).

Für gefundene Tiere und gefundene Handys gelten abweichende Regelungen, die im Bedarfsfall im Fundbüro erfragt werden können.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.