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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen
Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 03.12.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Geschäftsleitung
Gemeinde Eiselfing