- +49 8071 9097-16
- gebuehren@eiselfing.de
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Rentenberatung nach Terminvereinbarung
Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Gemeindesteuer, Abwasser- und Abfallgebühren, Soziales
Gemeinde Eiselfing