- +49 8071 9097-16
- bauamt@eiselfing.de
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Rentenberatung nach Terminvereinbarung
Innenbereichssatzung; Erlass
Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauamt
Gemeinde Eiselfing