Sprungziele

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gemeinde Eiselfing
Gemeinde Eiselfing

  • +49 8071 9097-16
  • gemeinde@eiselfing.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rentenberatung nach Terminvereinbarung

Alle Leistungen