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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00Rentenberatung nach Terminvereinbarung
Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 25.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Gemeinde Eiselfing
Gemeinde Eiselfing