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Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Geschäftsleitung
Gemeinde Eiselfing

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    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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