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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Geschäftsleitung
Gemeinde Eiselfing

  • +49 8071 9097-16
  • hauptamt@eiselfing.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rentenberatung nach Terminvereinbarung

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