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Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 21.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Nicht anfallende Leistungen
Gemeinde Eiselfing