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Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Beschreibung
Geschäftsleitung
Gemeinde Eiselfing

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  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rentenberatung nach Terminvereinbarung

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