Sprungziele

Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
Gemeinde Eiselfing
Gemeinde Eiselfing

  • +49 8071 9097-16
  • gemeinde@eiselfing.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    Rentenberatung nach Terminvereinbarung

Alle Leistungen