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Volksbegehren "Bündnis - Landtag - abberufen"

Ein Bündnis aus zahlreichen Organisationen hat den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Bündnis – Landtag – abberufen“ am 24. Juni 2021 beim Bayerischen Innenministerium eingereicht. Dieser wurde nun bestätigt, das Volksbegehren wurde zugelassen und im Staatsanzeiger Nr. 30 veröffentlicht.

Die zweiwöchige Eintragungsfrist wird am Donnerstag, 14. Oktober 2021 beginnen und am Mittwoch, 27. Oktober 2021 enden.

Stimmberechtigte nach Art. 1 des Landeswahlgesetzes, die ihren Hauptwohnsitz in die Gemeinde Eiselfing verlegen, können bis 23.09.2021 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eiseling stellen. Antragsformular steht am Ende der Seite zur Verfügung.

Ab sofort kann auch ein Eintragungsschein beantragt werden, um sich in einer anderen bayerischen Gemeinde/Stadt eintragen zu können, ohne in deren Wählerverzeichnis eingetragen zu sein. Antragsformular steht am Ende der Seite zur Verfügung.

 

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