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Hundesteuer

Die Gemeinde Eiselfing erhebt für das Halten von Hunden, die älter sind als vier Monate, eine Hundesteuer. Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2015 60 € pro Jahr und Hund. Die Hundesteuer für Kampfhunde beträgt 500 € im Jahr.

Wird der Hund nicht länger als drei aufeinanderfolgende Monate gehalten, entfällt die Steuerpflicht. Wird ein verstorbener Hund durch einen neuen Hund ersetzt, fällt die Hundersteuer für das laufende Jahr nicht erneut an, sofern für den Ersatzhund nicht esrtmals der Steuersatz für Kampfhunde anfällt. Hundesteuer, die im laufenden Jahr bereits bei einer anderen Gemeinde oder Stadt in der Bundesrepublik Deutschland entrichtet wurde, wird angerechnet. War die Hundesteuer in einer anderen Gemeinde oder Stadt höher, erfolgt keine Erstattung des Mehrbetrages.

Für bestimmte Gebrauchshunde besteht Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung.

Die Hundehalter sind verpflichtet, ihre(n) Hund(e) bei der Gemeindeverwaltung – Steueramt anzumelden. Ausführliche Informatonen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

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